Grünabfall und Erdaushub im Wald
Diese Meldung wurde am 05.04.2016 via web erstellt.
Forstamt Kaiserslautern am 19.04.2016 um 13:08 Uhr:
Die Meldung wurde erfolgreich bearbeitet.
Vielen Dank für Ihren ausführlichen Hinweis: Gartenabfälle in der Natur sind ein altbekanntes Problem in Ortsnähe – aber sie sind nicht nur ein unschöner Anblick. Durch erhöhte Nährstoffeinträge und die Einbringung nichtheimischer Pflanzenarten können auch beachtliche Schäden an der Natur angerichtet werden. Die Ablagerung von Grünabfällen in der Natur stellt deshalb nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar. Dennoch finden wir Zustände, wie sie hier geschildert werden, in Ortsnähe immer wieder vor - wir Förster sind darüber ebenfalls unglücklich. In Gesprächen mit Anwohnern stellen wir häufig ein fehlendes Unrechtsbewusstsein fest. Die schwarzen Schafe erwischen wir auf frischer Tat so gut wie nie. Liegt der Grünschnitt schließlich im Wald, gilt er als Abfall. Die rechtliche Verfolgung der illegalen Anlagerung obliegt dann der Abfallbehörde. Das Forstamt kann lediglich Anzeige erstatten, die fast immer im Sande verläuft.
Uns bleibt nur, die Ablagerungen von Zeit zu Zeit zu beseitigen, was immer teuer ist und Steuergelder in Anspruch nimmt. Natürlich kann keinesfalls von einem „gentlemen agreement“ gesprochen werden!
Aktuell arbeiten wir gemeinsam mit der Abfall- und Naturschutzbehörde an einer Informationskampagne, über die das Thema in nächster Zeit in den Medien noch einmal präsent gemacht und erläutert werden soll.
Den einzigen erfolgversprechenden Weg, dem Grünabfall im Wald Herr zu werden, sehen wir derzeit in einer breiten Information der Öffentlichkeit.
Forstamt Kaiserslautern am 07.04.2016 um 08:38 Uhr:
Es wurde mit der Bearbeitung begonnen.
Forstamt Kaiserslautern am 05.04.2016 um 17:42 Uhr:
Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Forstamt Kaiserslautern" weitergeleitet.
Sehr geehrte Waldbesucherin, sehr geehrter Waldbesucher,
danke für die Information.
Wir leiten Ihr Anliegen zuständigkeitshalber an die Stadt Kaiserslautern weiter.
Sie werden in Kürze über das weitere Vorgehen informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Forstamt Kaiserslautern
Unbekannter Teilnehmer am 05.04.2016 um 17:05 Uhr:
Die Meldung wurde zur Freigabe an "Forstamt Kaiserslautern" weitergeleitet.