Feuerwerk am Seehotel Gelterswoog
Diese Meldung wurde am 26.01.2017 via web erstellt.
Die Meldung wurde erfolgreich bearbeitet.
Sehr geehrter Waldbesucher,
Feuerwerke werden nicht von den unteren Forstbehörden, sondern von den Sprengstoffbehörden genehmigt, die ggfls. die FÄ um eine forstbehördliche Stellungnahme bitten (wobei es insbesondere um eine mögliche Waldbrandgefährdung geht).
Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "FA Kaiserslautern" weitergeleitet.
Sehr geehrter Waldbesucher,
die Meldung wurde an den zuständigen Revierleiter weitergeleitet.
Die Meldung wurde zur Freigabe an "FA Kaiserslautern" weitergeleitet.