Feuerwerk am Seehotel Gelterswoog
Diese Meldung wurde am 26.01.2017 via web erstellt.
Forstamt Kaiserslautern am 23.03.2017 um 10:58 Uhr:
Die Meldung wurde erfolgreich bearbeitet.
Sehr geehrter Waldbesucher,
Feuerwerke werden nicht von den unteren Forstbehörden, sondern von den Sprengstoffbehörden genehmigt, die ggfls. die FÄ um eine forstbehördliche Stellungnahme bitten (wobei es insbesondere um eine mögliche Waldbrandgefährdung geht).
Forstamt Kaiserslautern am 06.02.2017 um 08:43 Uhr:
Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Forstamt Kaiserslautern" weitergeleitet.
Sehr geehrter Waldbesucher,
die Meldung wurde an den zuständigen Revierleiter weitergeleitet.
Unbekannter Teilnehmer am 26.01.2017 um 16:19 Uhr:
Die Meldung wurde zur Freigabe an "Forstamt Kaiserslautern" weitergeleitet.