Beschreibung der Meldung

Feuerwerk am Seehotel Gelterswoog

Diese Meldung wurde am 26.01.2017 via web erstellt.

Guten Tag,
am Freitag den 20.01.2017 um ca.21.40 Uhr wurde am Seehotel Gelterswoog ein Feuerwerk abgebrannt. Ich brachte diesen Vorgang sofort dem Ordnungsamt Kaiserslautern zur Kenntnis.
Ich war irrigen Meinung das keine privaten Feuerwerke veranstaltet werden dürfen. Auch das Ordnungsamt war zuerst dieser Meinung versprach aber sich noch genauer zu erkundigen. Mitte dieser Woche habe ich dann erfahren das für dieses Feuerwerk doch eine Genehmigung vorlag. Professionelle Feuerweker dürfen anscheinend jederzeit und überall Feuererke abrennen (für die die vielleicht auch mal ein eigenes Feuerwerk veranstalten möchten). Das Feuerwerk muß nur angemeldet werden und dann entscheidet die SGD Süd, Referat und Umwelt sowie die zuständige Forstverwaltung über die Genehmigung, die fast immer zugunsten des Feuerwerkers getroffen wird.
Ich frage mich jetzt aber wieso ein Feuerwerk in einem FFH Gebiet, fünf Meter vom Waldrand und ca. 200 mtr. von einem Naturschutzgebiet genehmigt werden konnte. Wer die dringlichen Aufrufe der Forstverwaltung in der letzten Zeit gelesen hat (den Waldtieren in dieser kalten Jahreszeit ja keinen zusätzlichen Stress zu bereiten),gilt anscheinend nur für Waldbesucher, versteht die Welt nicht mehr. Als Waldbesucher soll man sich total zurücknehmen aber Feuerwerke darf man abbrennen ohne Rücksicht auf die Natur und die Anwohner zu nehmen? Vielleicht kann mir jemand diesen Widerspruch erklären.
mit freundlichen Grüßen

Armin Ruth

Meldungsposition
Details
Kategorie
Naturschutz
Zuständig
Forstamt Kaiserslautern
Geokoordinaten
49,3945 - 7,6932
Bei Eingabe gesuchte Adresse
keine
(autom. ermittelt: Gelterswoog 15, 67661 Kaiserslautern, Deutschland
Status
Gelöst
Angehängte Dateien
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Bearbeitungshistorie

Gelöst

Forstamt Kaiserslautern am 23.03.2017 um 10:58 Uhr:

Die Meldung wurde erfolgreich bearbeitet.
Sehr geehrter Waldbesucher,
Feuerwerke werden nicht von den unteren Forstbehörden, sondern von den Sprengstoffbehörden genehmigt, die ggfls. die FÄ um eine forstbehördliche Stellungnahme bitten (wobei es insbesondere um eine mögliche Waldbrandgefährdung geht).


Ungeprüft

Forstamt Kaiserslautern am 06.02.2017 um 08:43 Uhr:

Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Forstamt Kaiserslautern" weitergeleitet.
Sehr geehrter Waldbesucher,
die Meldung wurde an den zuständigen Revierleiter weitergeleitet.


Warten auf Freigabe

Unbekannter Teilnehmer am 26.01.2017 um 16:19 Uhr:

Die Meldung wurde zur Freigabe an "Forstamt Kaiserslautern" weitergeleitet.