Überarbeitung der Jagdgesetze zu Gunsten der Tiere
Diese Meldung wurde am 28.01.2017 via web erstellt.
Forstamt Kaiserslautern am 16.02.2017 um 10:18 Uhr:
Die Meldung wurde erfolgreich bearbeitet.
Sehr geehrte Frau Schröpfer,
ganzjährige Treib-und Drückjagden finden im Zuständigkeit unseres Forstamtsbereiches - und unseres Wissens auch darüber hinaus - nicht statt.
Dies wäre im übrigen ein Verstoß gegen § 32 des Landesjagdgesetzes von Rheinland-Pfalz, das richtigerweise umfangreiche Schonzeiten vorsieht.
Von diesen Schonzeiten profitieren selbstverständlich auch Tierarten, die nicht dem Jagdrecht unterliegen. Somit wird dem Wunsch zwischen notwendiger Reduktion der Wildbestände und der Vermeidung unnötiger Beunruhigung der Tierwelt nach unserer Ansicht ausreichend Rechnung getragen.
Die gesetzlichen Regelungen sind darüber hinaus nicht Sache des Forstamtes; wir haben Ihre Anmerkung deshalb dem zuständigen Ministerium weitergegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Forstamt Kaiserslautern
Forstamt Kaiserslautern am 06.02.2017 um 08:53 Uhr:
Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Forstamt Kaiserslautern" weitergeleitet.
Sehr geehrter Waldbesucher,
die Meldung wurde an unsere zuständigen Herren weitergeleitet.
Unbekannter Teilnehmer am 28.01.2017 um 18:47 Uhr:
Die Meldung wurde zur Freigabe an "Forstamt Kaiserslautern" weitergeleitet.