Beschreibung der Meldung

Überarbeitung der Jagdgesetze zu Gunsten der Tiere

Diese Meldung wurde am 28.01.2017 via web erstellt.

Ganzjährige Treib- und Drückjagden setzen die Tiere unter Dauerstress, auch diejenigen, die sich in der Schonzeit befinden.
Fühlenden Lebewesen wird durch den Dauerbeschuss unsägliches Leid zugefügt.
Ich bitte die Verantwortlichen um die Überarbeitung der bestehenden Jagdgesetze und bitte um einen verantwortungsbewussten Umgang mit den Tieren. Es muss eine Schonzeit für alle Tiere geben.
Mit freundlichen Grüßen
Gertrud Schröpfer

Meldungsposition
Details
Kategorie
Jagd
Zuständig
Forstamt Kaiserslautern
Geokoordinaten
49,4677 - 7,7447
Bei Eingabe gesuchte Adresse
keine
(autom. ermittelt: Ruhetal, 67659 Kaiserslautern, Deutschland
Status
Gelöst
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Bearbeitungshistorie

Gelöst

Forstamt Kaiserslautern am 16.02.2017 um 10:18 Uhr:

Die Meldung wurde erfolgreich bearbeitet.
Sehr geehrte Frau Schröpfer,

ganzjährige Treib-und Drückjagden finden im Zuständigkeit unseres Forstamtsbereiches - und unseres Wissens auch darüber hinaus - nicht statt.
Dies wäre im übrigen ein Verstoß gegen § 32 des Landesjagdgesetzes von Rheinland-Pfalz, das richtigerweise umfangreiche Schonzeiten vorsieht.
Von diesen Schonzeiten profitieren selbstverständlich auch Tierarten, die nicht dem Jagdrecht unterliegen. Somit wird dem Wunsch zwischen notwendiger Reduktion der Wildbestände und der Vermeidung unnötiger Beunruhigung der Tierwelt nach unserer Ansicht ausreichend Rechnung getragen.

Die gesetzlichen Regelungen sind darüber hinaus nicht Sache des Forstamtes; wir haben Ihre Anmerkung deshalb dem zuständigen Ministerium weitergegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Forstamt Kaiserslautern


Ungeprüft

Forstamt Kaiserslautern am 06.02.2017 um 08:53 Uhr:

Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Forstamt Kaiserslautern" weitergeleitet.
Sehr geehrter Waldbesucher,
die Meldung wurde an unsere zuständigen Herren weitergeleitet.


Warten auf Freigabe

Unbekannter Teilnehmer am 28.01.2017 um 18:47 Uhr:

Die Meldung wurde zur Freigabe an "Forstamt Kaiserslautern" weitergeleitet.